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   OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12   

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OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12 (https://dejure.org/2013,425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 (https://dejure.org/2013,425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 2 PA 387/12 (https://dejure.org/2013,425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht für ein Verfahren auf Gewährung eines Studienplatzes im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123
    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht für ein Verfahren auf Gewährung eines Studienplatzes im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht für ein Verfahren auf Gewährung eines Studienplatzes im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Dieser liegt in der Regel vor, wenn die vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen vorgelegt sind und die Gegenseite angemessene Frist zur Stellungnahme hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 -, AuAS 2008, 11; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 18.3.2011 - 13 E 237/11 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage offen gelassen (Beschl. v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 -, AuAS 2008, 11 unter Bezugnahme auf BVerfG, 2. K. d. 2. Senats, Beschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, NVwZ 2006, 1156).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 O 198/09

    Prozesskostenhilfe; Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Gegenwärtig dürften die Stimmen überwiegen, die den Zeitpunkt der Entscheidungsreife für maßgeblich halten (vgl. z.B. OVG Münster, Beschl. v. 25.2.2011 - 13 E 116/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.4.2010 - 5 M 11.10 -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 8.12.2009 - 4 O 198/09 -, juris; zum Meinungsstand: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 166 Rdnrn. 52 ff.).

    Dieser Zeitpunkt bleibt auch im Beschwerdeverfahren für die Beurteilung der Erfolgsaussichten weiterhin maßgeblich (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 8.12.2009 - 4 O 198/09 -, juris; VGH München, Beschl. v. 9.6.2008 - 10 C 07.2878 -, juris), was die Berücksichtigung neuen rechtlichen Vorbringens allerdings nicht ausschließt.

  • VG Osnabrück, 28.11.2005 - 1 C 15/05

    Erfolgsaussicht; fehlerhafte Kapazitätsberechnung; Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Da das Verwaltungsgericht die von ihm angelegten Maßstäbe nicht näher erläutert, sondern sich auf die für die Ablehnung der einstweiligen Anordnung genannten Gründe bezogen hat, ist - in Abgrenzung zu früherer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris) - zunächst klarzustellen, dass sich die Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Hochschulzulassungsrecht nicht von denen in anderen Rechtsgebieten unterscheiden.

    Soweit das Verwaltungsgericht darüber hinaus jedenfalls früher den Standpunkt vertreten hat, aus dem von ihm angenommenen Erfordernis einer "hohen" Wahrscheinlichkeit ergebe sich die Notwendigkeit einer Überprüfung der Kapazitätsberechnung, so dass über einen Prozesskostenhilfeantrag (erst) mit dem Beschluss zu befinden sei, mit dem über das die Zuweisung des Studienplatzes betreffende Begehren entschieden werde (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris), kann dem nicht ohne Einschränkungen gefolgt werden.

  • VG Osnabrück, 07.12.2005 - 1 C 27/05

    Erfolgsaussicht; fehlerhafte Kapazitätsberechnung; Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Da das Verwaltungsgericht die von ihm angelegten Maßstäbe nicht näher erläutert, sondern sich auf die für die Ablehnung der einstweiligen Anordnung genannten Gründe bezogen hat, ist - in Abgrenzung zu früherer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris) - zunächst klarzustellen, dass sich die Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Hochschulzulassungsrecht nicht von denen in anderen Rechtsgebieten unterscheiden.

    Soweit das Verwaltungsgericht darüber hinaus jedenfalls früher den Standpunkt vertreten hat, aus dem von ihm angenommenen Erfordernis einer "hohen" Wahrscheinlichkeit ergebe sich die Notwendigkeit einer Überprüfung der Kapazitätsberechnung, so dass über einen Prozesskostenhilfeantrag (erst) mit dem Beschluss zu befinden sei, mit dem über das die Zuweisung des Studienplatzes betreffende Begehren entschieden werde (Beschl. v. 28.11.2005 - 1 C 15/05 - u. v. 7.12.2005 - 1 C 27/05 -, beide juris), kann dem nicht ohne Einschränkungen gefolgt werden.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Dies bedeute zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden dürfe, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347 = DVBl. 1990, 926 ; stRspr., etwa Beschl. der 2. Kammer des Zweiten Senats v. 22.5.2012 - 2 BvR 820/11 -, NVwZ 2012, 1390).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage offen gelassen (Beschl. v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 -, AuAS 2008, 11 unter Bezugnahme auf BVerfG, 2. K. d. 2. Senats, Beschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, NVwZ 2006, 1156).
  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Zwar kann der Erlass einer gerichtlichen Aufklärungsverfügung im Eilverfahren für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ebenso Bedeutung erlangen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.6.2004 - 12 S 571/04 -, juris Rdnr. 5) wie die Einleitung einer Beweisaufnahme im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.4.2012 - 1 BvR 2869/11 -, NVwZ 2012, 1391).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Dies bedeute zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden dürfe, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347 = DVBl. 1990, 926 ; stRspr., etwa Beschl. der 2. Kammer des Zweiten Senats v. 22.5.2012 - 2 BvR 820/11 -, NVwZ 2012, 1390).
  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Insoweit ist zum Stand der Rechtsprechung allenfalls die Bemerkung veranlasst, dass sich der Senat in zwei bereits länger zurückliegenden, unveröffentlichten Beschlüssen (v. 17.2.2003 - 2 PA 20/03 und 2 PA 32/03 - vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 19.4.2007 - 8 U 179/06 -, juris), der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, dass die Chancen im Losverfahren bei den Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 ZPO nicht zu berücksichtigen sind (Beschl. v. 2.5.1985 - 7 C 37.83 -, DVBl. 1986, 46; dagegen VGH Kassel, Beschl. v. 3.2.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 1987, 956; Beschl. v. 15.9.2005 - 8 MM 3527/04W4 -, NVwZ-RR 2006, 508; Beschl. v. 19.1.2007 - 8 MM 2644/06W6 -, NVwZ-RR 2007, 426).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12
    Insoweit ist zum Stand der Rechtsprechung allenfalls die Bemerkung veranlasst, dass sich der Senat in zwei bereits länger zurückliegenden, unveröffentlichten Beschlüssen (v. 17.2.2003 - 2 PA 20/03 und 2 PA 32/03 - vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 19.4.2007 - 8 U 179/06 -, juris), der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, dass die Chancen im Losverfahren bei den Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 ZPO nicht zu berücksichtigen sind (Beschl. v. 2.5.1985 - 7 C 37.83 -, DVBl. 1986, 46; dagegen VGH Kassel, Beschl. v. 3.2.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 1987, 956; Beschl. v. 15.9.2005 - 8 MM 3527/04W4 -, NVwZ-RR 2006, 508; Beschl. v. 19.1.2007 - 8 MM 2644/06W6 -, NVwZ-RR 2007, 426).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 5 M 11.10

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Passentziehung; Ausreiseverbot; begründete

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2004 - 2 PA 1183/04

    Hinreichende Erfolgsaussicht; Maßstab; Prozesskostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2009 - 2 NB 67/09

    Begründungsumfang bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anwendbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2012 - 2 PA 335/12

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - 13 E 116/11

    Zeitpunkt der Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfeantrags als maßgeblicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 13 E 237/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung von Erfolgsaussichten einer

  • VG Osnabrück, 02.11.2011 - 1 C 15/11

    Anteilquote; beurlaubte Studierende; Beurlaubung; Deputatsreduzierung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2004 - 12 S 571/04

    Beschleunigung des Prozesskostenhilfeverfahrens und Hinweispflicht des Gerichts

  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 10 C 07.2878

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für Beschwerdeentscheidung

  • VGH Hessen, 03.02.1987 - Ga 42 G 7654/84
  • VG Osnabrück, 26.10.2012 - 1 C 10/12

    Deputatsreduzierung; fiktives Lehrangebot; Hochschulpakt 2020; Schwundausgleich;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 12 S 1962/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung

  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    (3) Grundsätzlich sei der Zeitpunkt der Entscheidungsreife maßgeblich, Änderungen zulasten der Partei seien nicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf, 29. November 1999, 15 Ta 553/99, LAGE ZPO § 114 Nr. 36; LAG Rheinland-Pfalz, 1. April 2008, 9 Ta 53/08, NZA-RR 2008, 604; OLG Karlsruhe, 12. August 1999, 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Saarbrücken, 7. Januar 2005, 8 W 263/04 u. a., OLGR 2005, 556; OVG Hamburg, 6. August 2003, 4 So 3/02, FamRZ 2005, 44; OVG Lüneburg, 23. Januar 2013, 2 PA 387/12, juris [unter Aufgabe von OVG Lüneburg, 27. Juli 2004, 2 PA 1176/04, FamRZ 2005, 463: Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung]; OVG Münster, 3. September 1991, 16 E 781/91.A, NWVBl. 1992, 72; Musielak/Fischer, ZPO, 10. Auflage, 2013, § 119 ZPO Rn. 14; etwas abweichend - möglicherweise - Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 71. Auflage, 2013, § 114 ZPO Rn. 82 f., § 119 ZPO Rn. 5: Bewilligungsreife, wenn das Gericht Prozesskostenhilfe bei einem ordnungsgemäßen unverzüglichen Geschäftsgang bewilligen muss).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 13 PA 252/16

    Beweiserhebung; Einbürgerung; Entscheidungsreife; grundsicherungsrechtliche

    Maßgeblich ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.6.2006, a.a.O., Rn. 16; 2. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 23.1.2013 - 2 PA 387/12 -, juris Rn. 3; 4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 27.4.2010 - 4 PA 117/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 2 PA 11/14

    Eintritt der Entscheidungsreife für einen im Zusammenhang mit einem Eilantrag auf

    Ihm muss in diesen Fällen daher genügend Zeit für eine Äußerung eingeräumt werden, bevor Entscheidungsreife angenommen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 23.1.2013 - 2 PA 387/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2015 - 2 PA 327/15

    Hinreichende Erfolgsaussichten; Prozesskostenhilfe; außergerichtlicher Vergleich

    Zu den insoweit maßgeblichen Gesichtspunkten hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits mit Beschluss vom 23. Januar 2013 (- 2 PA 387/12 -, juris) ausgeführt, es sei.
  • VG Freiburg, 02.08.2013 - NC 6 K 313/13

    Studienzulassung; Sommersemester 2013 Bauingenieurwesen; freiwillige Aufnahme

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die 36 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG NdS, B. v. 23.1.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rdnr. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, B. v. 18.5.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rdnr. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarl., B. v.18.9.2009 -2 B 431/09-, juris, Rdnr. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenbg. B. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rdnr. 7 und HessVGH, U. v. 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris),.
  • SG Halle, 28.02.2013 - S 11 R 713/12

    Gehörsverstoß aufgrund unterbliebener Rechtsanwaltsbeiordnung; Gewährung einer

    Im Übrigen kann der Klägerin, sollte das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten anders bewerten als das Sozialgericht, rückwirkend für das sozialgerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags in der ersten Instanz ist (z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2009, L 7 AS 64/09 PKH, Leitsatz; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2011, L 25 AS 211/10 B PKH, 2. Orientierungssatz; Beschluss vom 28. Juni 2011, L 25 AS 438/09 B PKH, 1. Orientierungssatz; Beschluss vom 18. April 2012, L 27 P 37/11 B PKH, Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Januar 2013, 2 PA 387/12, Rn. 7,8; anderer Ansicht z. B. Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2011, L 19 AS 779/11 B, Orientierungssatz; alle dokumentiert in juris).
  • VG Freiburg, 13.11.2018 - NC 9 K 5575/18

    Eilrechtsverfahren auf vorläufige Zulassung zu einem Hochschulstudium außerhalb

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 65 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
  • VG Freiburg, 12.11.2018 - NC 9 K 5574/18

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zum Studium; Ermittlung der zur

    Selbst wenn man berücksichtigt, dass nicht alle in die Berechnung eingestellten Zahlen bis in die letzten Einzelheiten von der Antragsgegnerin belegt und erläutert wurden, und wenn man deshalb zum Ausgleich eines in der Berechnung enthaltenen Fehlerpotentials einen sogenannten Sicherheitszuschlag von pauschal 15 - 20 % auf die nach der vorgelegten Kapazitätsberechnung ermittelte Studienplatzzahl hinzuzählt, wie dies zum Teil in der Rechtsprechung vertreten wird, würden damit die knapp 30 % an zusätzlich zur errechneten Kapazität tatsächlich gewährter Überlastkapazität noch nicht übertroffen (zum Sicherheitszuschlag OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2013 - 2 PA 387/12 -, juris, Rn. 9, wonach ein solcher Zuschlag nur die seltene Ausnahme darstellt und nicht etwa eine regelhafte Reaktion auf jedweden Mangel einer Kapazitätsberechnung; so auch VG Göttingen, Beschluss vom 18.05.2006 - 8 C 31/06 -, juris, Rn. 125, 126; für einen Sicherheitszuschlag in solchen Fällen auch OVG Saarland, Beschluss vom 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris, Rn. 22; gegen einen Sicherheitszuschlag aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - OVG 5 NC 1.10 -, juris, Rn. 7 und Hessischer VGH, Urteil vom 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W 8-, juris).
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